Not seeing a Scroll to Top Button? Go to our FAQ page for more info.
Get Adobe Flash player

All - Themen - Kollegen - Blog

Wissenswertes aus der Reisebranche

Wenn Ihnen die nachfolgenden Informationen helfen, oder Sie Anregungen in irgend einer Art haben, dann geben Sie bitte Ihr Statement zum entsprechenden Beitrag ab.
(Ältere Einträge wurden am 25.09.08 übernommen.)


Aktueller Bußgeldkatalog

RSS Feed

Administration


Italien...

...wieder einmal Neuigkeiten von unserem südlichen EU-Partner:
Links

top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Italien - Bustarife 2009

Venedig:
Seit dem 01.02.2009 gelten in Venedig höhere Tarife für Reisebusse, die nicht mindestens die Schadstoffgruppe Euro 4 erfüllen. Die Kosten für eine Einfahrtsgenehmigung unterscheiden sich je nach Ziel (Festland oder Zentrum), Fahrzeugtyp (Euro 4 oder nicht) und Saison (Hoch-, Neben- und Mittelsaison).
www.buspass.it

Florenz:
Zum 01.01.2009 wurden die Einreisegebühren für Busse in Florenz neu geregelt. Die Tagestarife variieren nun nach der Schadstoffgruppe des Fahrzeuges und betragen für Busse über 8 Meter Länge € 270 (Euro 0-1), € 210 (Euro 2-3) und € 180 (Euro 5-4). Für Schülergruppen oder Hotelreservierungen im Stadtgebiet sind keine Vergünstigungen mehr vorgesehen.

top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Slowakei

Seit dem 01. Februar 2009 gelten in der Slowakei neue Verkehrsbestimmungen. Betrifft: Abblendlichtpflicht, Winterreifen und Schneeketten.

Alle Fahrzeuge müssen ganzjährig mit Abblendlicht fahren.

Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzen müssen in der Zeit vom 15. November bis 31. März auf mindestens einer Antriebsachse mit entsprechend gekennzeichneten Winterreifen ausgerüstet werden.

Eine Verpflichtung zur Mitführung von Schneeketten gibt es nicht. Jedoch muss die Konstruktion des Fahrzeuges für die Nutzung der Ketten geeignet sein. Erforderlich sind Schneeketten auf Straßen mit dem Warnzeichen C31 „Snehove retaze“.
(Quelle: RDA)

top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Amalfiküste

Seit 1. Januar 2009 sind auf der "Amalfi-Küsten-Straße" nur noch Busse von maximal 10,36 m Länge und maximal 4 m Höhe zugelassen.
Reisebusse, die kürzer als 10,36 sind, dürfen die SS163 zwischen 7.30 alle 24.00 Uhr nur in der Richtung von Positano nach Vietri sul Mare befahren.

top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Gesetzliche Vorschriften - Ausland II

Alpen - Reiseregeln-Winter

A - Variables Tempolimit wird auf der Tauernautobahn zwischen Salzburg und Going und auf Abschnitten der A1/A9/A12 eingeführt.

SLO - Auch 2009 keine Kurzzeit-Plakette. Achtung: In Slowenien herrscht Feuerwerkskörper-Verbot !

CH - Ab 12.12.2008 keine Grenzkontrollen mehr, da CH als 25. Staat dem sogenannten Schengener Abkommen beitritt. Freigabe von zwei neuen Tunnelröhren bei Hergiswil südöstlich von Luzern erfolgt - Schnellere Gotthard-Route.

GB - M6 fertiggestellt: Nun durchgängige Autobahnverbindung zwischen England und Schottland.

SK - Neue Verkehrsbestimmungen ab Februar 2009 + EURO-Einführung am 1.1.2009

D - A 38 (Göttingen - Leipzig) fast komplett. 22 Kilometer zwischen der Anschlussstelle Eisleben und dem Dreieck Halle-Süd freigegeben.



top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Gesetzliche Vorschriften - Ausland

Wiederholung 2'er Linktipps zu Vorschriften - Ausland:
Nutzungsbescheinigung
Länderblätter

Gute Fahrt !

top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Umweltzonen gelten seit Anfang 2008 in Deutschland

Grafik

Wenn Sie wissen wollen in welchen Städten in Deutschland Umweltzonen eingeführt werden, können Sie sich auf der Webseite Umwelt-Plakette.de einen Überblick verschaffen.

Die Gebühren für das Ausstellen solch einer Plakette betragen zwischen 5.- bis 19.- EUR, je nachdem, ob Ihr Kennzeichen schon auf der Plakette aufgedruckt sein soll oder nicht.
Ausgestellt wird von TÜV, DEKRA, oder im Internet.

Fahren Sie ohne Plakette oder mit der falschen Farbe der Plakette trotzdem in die Innenstadt mit einer Umweltzone, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 40 EUR und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. ---> Bußgelder
Zum Bussgeldkatalog



top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Bedienung und Vorschriften zum digit. Tachographen zum xx-Mal

Grafik

Aktueller Stand:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.06.2008. Letzte Änderung durch: Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. Mai 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 20 S. 916, ausgegeben zu Bonn am 30. Mai 2008).
Hier wiederholt einige wichtige Links:
Allgemein
EU-Verordnung Kapitel1/Artikel 3
Zusammenfassung
Beispiel f. Kartenauswertung

Nachfolgenden Teil einfach mittels Browser-Zoom vergrößern !

Manuelle Eingabe von Informationen
Der Fahrer gibt das Symbol des Landes, ggf. zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. Außerdem sind diverse Fahreraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, bei denen nicht gefahren wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben. Arbeitszeiten können entweder an der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte eingesehen und überprüft werden.

Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerkarte, nachdem diese in das digitale Kontrollgerät eingesteckt wurde. Umgekehrt werden die Informationen bezüglich des Fahrzeuges vom digitalen Kontrollgerät auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Kilometerstand wird über das digitale Kontrollgerät automatisch kopiert.

Fehlfunktion am digitalen Kontrollgerät
Die gesetzlichen Bestimmungen sind unverändert. Sie müssen eine genaue Aufzeichnung von allen Ihren Aktivitäten machen. Die Aktivitäten sollen genau zu der Zeit aufgezeichnet werden, an der sie stattfinden - wann Sie anfangen zu fahren/wann Sie Ihre Aktivität ändern, nicht erst nachträglich. Die umgehende Reparatur ist zu veranlassen. Das digitale Kontrollgerät zeigt bei nicht korrekter Funktionsweise eine Fehlernachricht. Hat das Gerät jedoch einen Totalausfall, ist keine Anzeige erkennbar.

Wechsel der Betriebsart
Fahrer wechseln die Betriebsart, indem sie den dafür vorgesehenen Knopf am Gerät drücken. Dieser Vorgang kann jedoch zwischen den einzelnen Kontrollgeräten, Herstellern und Typen unterschiedlich sein.

Wechsel der Betriebsart zu einem späteren Zeitpunkt
Alle Änderungen der Betriebsart sind Echt-Zeit-Daten und müssen zu der Zeit vorgenommen werden, zu der die Änderung stattfindet.

Anzeige der gefahrenen Zeitdauer
Sie können die bisher gefahrene Zeitdauer auf der Anzeige oder auf einem Ausdruck nachlesen. Sie erhalten eine akustische Warnung 15 Minuten vor dem Zeitpunkt der Überschreitung einer ununterbrochenen Fahrt von vier Stunden.

Einstellen der Uhr
Die Funktion Zeiteinstellung ermöglicht im Abstand von mindestens sieben Tagen eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit um höchstens einer Minute. Die interne Uhr wird permanent nach UTC (Coordinated Universal Time) Zeit gestellt. Es ist jedoch möglich, die angezeigte Uhrzeit in die lokale Uhrzeit in sichtbaren Halbstundenschritten umzuändern (Betriebsanleitung).

Aufzeichnung der Geschwindigkeit
Das digitale Kontrollgerät registriert automatisch die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden in Sekundenschritten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Ereignis gespeichert.

Stecken der Fahrerkarte
Es gibt zwei Kartenaufnahmen auf der Vorderseite des digitalen Kontrollgerätes für Fahrer 1 und Fahrer 2. Bei Alleinfahrt steckt der Fahrer die Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 1. Gibt es zwei Fahrer, steckt die Person, die fährt, ihre Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 1 und die andere Person steckt ihre Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 2. Wechseln sich die Personen beim Fahren ab, werden die Fahrerkarten entsprechend umgesteckt. Das System erkennt den Wechsel durch das Wählen der "CREW"-Option.

Starten und Fahren des LKW ohne Fahrerkarte
LKW- oder Busfahrer können ihre Fahrzeuge starten und fahren, auch ohne die Fahrerkarte zu verwenden. Trotzdem werden die Daten aufgezeichnet, allerdings fehlen die fahrerbezogenen Daten. Diese können auch manuell eingegeben werden.

Arbeit nach Verlassen des Fahrzeugs
Wenn der Fahrer nach Verlassen des Fahrzeugs weiterarbeitet, und das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, sind die Daten gesondert aufzuzeichnen (z.B. auf dem Ausdruck der letzten Fahrt).

Arbeit vor Übernahme des Fahrzeugs
Wenn das Fahrzeug nicht verfügbar war, sind vor der Fahrtbeginn Anfangszeit und die verschiedenen Aktivitäten des Fahrers – Arbeit, Bereitschaft, Pause, Ruhe – manuell einzugeben.

Aufzeichnung von Ruhezeiten während eines begleitenden Bahn- oder Fährtransports
Mittels manueller Dateneingabe kann Beginn und Ende der Ruhezeit eingegeben werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO (EWG) 3820/85 bleiben unverändert.

Aufzeichnung von Arbeit außerhalb des Fahrzeugs
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt, während der Fahrer außerhalb des LKW arbeitet, dann wählt er als Modus "Andere Arbeit". Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von einem Kollegen bewegt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen. Wenn er wieder zum Fahrzeug zurückkehrt, bietet der digitale Fahrtenschreiber die Möglichkeit, seine Aktivitäten von dem Zeitpunkt an mittels manueller Dateneingabe aufzuzeichnen.

Verwendung des Druckers
Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt bzw. ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten durchführen. Ungeachtet der Anweisungen des Arbeitgebers können Fahrer ihre Zeiten zu jeder Zeit ausdrucken.

Mitführen von geeignetem Druckpapier
Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass ausreichend Papier vorhanden ist. Dem Arbeitgeber obliegt, dass geeignetes Druckpapier zur Verfügung steht.

Fahrer-Schulung am digitalen Kontrollgerät
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass der Fahrer in der Lage ist, korrekt zu handeln. Der Fahrer selbst hat sicherzustellen, dass er weiß, wie lange er gefahren ist, und wie das Kontrollgerät benutzt wird – sowohl analog als auch digital.


top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



Tankstellenfinder

Aral bietet

HIER

einen guten Finder mit diversen Auswahlkriterien an.

top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag



AdBlue - In aller Munde

Grafik

AdBlue-Online
Die wässrige Harnstofflösung ist eine umweltschonende Chemikalie zur Abgasreinigung, welche bislang in Nutzfahrzeugen (insbesondere bei LKW und Omnibussen) verwendet wird. Die Harnstofflösung stammt aus der Industrie und wird dort zur Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken eingesetzt.
AdBlue wird in Nordeuropa primär von den Unternehmen BASF, AMI, SKW und Yara produziert.
Die weltweit erste AdBlue-Tankstelle eröffnete die OMV im März 2003 im bayerischen Dingolfing.
Mehrere europäische Länder belohnen die vorzeitige Erfüllung von Euro 4 und 5 mit Vergünstigungen wie geringeren Straßennutzungsgebühren (in Deutschland beispielsweise eine Vergünstigung von 2 Cent pro Kilometer bei der Autobahnmaut). Der Mautvorteil von 0,02 € pro Kilometer bietet nur noch Euro 5, da seit 1. Oktober 2006 Euro 4 gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab dem 1. Oktober 2009 sind Euro 4 und 5 wieder gleich in der Mauttabelle eingestuft.


top

-- Keine Kommentare -- | Neuer Eintrag


Neuere Beiträge  Ältere Beiträge

Administration